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7 B 1141/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-11-30, 7 B 1141/23
7 B 1141/23Verwaltungsgericht30.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-30
Aktenzeichen: 7 B 1141/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1130.7B1141.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 EUR festgesetzt.
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