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12 B 1134/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-11-30, 12 B 1134/23
12 B 1134/23Verwaltungsgericht30.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-30
Aktenzeichen: 12 B 1134/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1130.12B1134.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 28. September 2023- 11 L 1102/23 - ist wirkungslos, soweit unter dessen Ziffer 2 der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt und unter Ziffer 3 über die Tragung der Kosten des erstinstanzlichen Eilverfahrens entschieden worden ist.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen trägt die Antragstellerin.
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