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12 E 592/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-11-16, 12 E 592/23
12 E 592/23Verwaltungsgericht16.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-16
Aktenzeichen: 12 E 592/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1116.12E592.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Klageverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin M. aus B. beigeordnet.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei;außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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