Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-11-14, 6 B 496/23

6 B 496/23Verwaltungsgericht14.11.2023

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Studienrats in einem Konkurrentenstreitverfahren um eine Stelle als Fachleitung an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 496/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-14

Aktenzeichen: 6 B 496/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1114.6B496.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2; VwVfG § 46; LVO NRW § 31; LABG NRW § 3; LABG NRW § 13; LABG NRW § 14; OBAS § 7; OBAS § 12; OBAS § 13

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Studienrats in einem Konkurrentenstreitverfahren um eine Stelle als Fachleitung an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000,- Euro festgesetzt.

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