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6 A 2439/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-11-13, 6 A 2439/22
6 A 2439/22Verwaltungsgericht13.11.2023
Erfolgloser Zulassungsantrag einer Kreismedizinaloberrätin i.R. auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen unterbliebener Vergütung von Tätigkeiten, die Gegenstand der Zielvereinbarung einer Kollegin gewesen seien.
Entscheidungsdatum: 2023-11-13
Aktenzeichen: 6 A 2439/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1113.6A2439.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; AGG § 15; AGG § 24
Erfolgloser Zulassungsantrag einer Kreismedizinaloberrätin i.R. auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen unterbliebener Vergütung von Tätigkeiten, die Gegenstand der Zielvereinbarung einer Kollegin gewesen seien.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 16.893,36 Euro festgesetzt.
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