Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-11-13, 13 D 218/21.NE

13 D 218/21.NEVerwaltungsgericht13.11.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 D 218/21.NE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-13

Aktenzeichen: 13 D 218/21.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1113.13D218.21NE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Antrag zurückgenommen wurde.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.