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4 A 1213/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-11-08, 4 A 1213/23
4 A 1213/23Verwaltungsgericht08.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-08
Aktenzeichen: 4 A 1213/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1108.4A1213.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den ihren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung zurückweisenden Beschluss des Senats vom 20.6.2023 ‒ 4 A 878/23 ‒ wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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