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10 A 1831/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-11-07, 10 A 1831/22
10 A 1831/22Verwaltungsgericht07.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-07
Aktenzeichen: 10 A 1831/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1107.10A1831.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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