Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-11-06, 6 B 889/23

6 B 889/23Verwaltungsgericht06.11.2023

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 889/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-06

Aktenzeichen: 6 B 889/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1106.6B889.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 123; GG Art. 33 Abs. 2; VwVfG NRW § 21

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

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