Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-11-03, 19 A 861/23

19 A 861/23Verwaltungsgericht03.11.2023

Regest

1. Die Frage, ob bei einem Schüler sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht, ist einer Beantwortung durch Gutachter, welche den Schüler isoliert außerhalb der Schule überprüfen, in der Regel nur mit Einschränkungen zugänglich (wie OVG NRW, Beschluss vom 1. Februar 2021 19 A 577/20 , NVwZ-RR 2021, 487, juris, Rn. 8 f. m. w. N.).2. Die Feststellung sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs nach § 19 Abs. 5 SchulG NRW, § 14 AO-SF ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, für dessen gerichtliche Überprüfung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Entscheidung abzustellen ist (wie zum früheren Recht OVG NRW, Urteil vom 4. November 1988 19 A 881/88 , NWVBl. 1989, 206, juris, Rn. 4).

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 861/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-03

Aktenzeichen: 19 A 861/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1103.19A861.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Normen: AO-SF § 5; AO-SF § 14 Abs 4 Satz 1; AO-SF § 17 Abs 1; AO-SF § 17 Abs 2; AO-SF § 17 Abs 3 Satz 2; AO-SF § 18 Abs 2 Satz 1; AO-SF § 18 Abs 4

Leitsätze

  1. Die Frage, ob bei einem Schüler sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht, ist einer Beantwortung durch Gutachter, welche den Schüler isoliert außerhalb der Schule überprüfen, in der Regel nur mit Einschränkungen zugänglich (wie OVG NRW, Beschluss vom 1. Februar 2021 19 A 577/20 , NVwZ-RR 2021, 487, juris, Rn. 8 f. m. w. N.).2. Die Feststellung sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs nach § 19 Abs. 5 SchulG NRW, § 14 AO-SF ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, für dessen gerichtliche Überprüfung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Entscheidung abzustellen ist (wie zum früheren Recht OVG NRW, Urteil vom 4. November 1988 19 A 881/88 , NWVBl. 1989, 206, juris, Rn. 4).

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.