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2 B 1021/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-10-31, 2 B 1021/23
2 B 1021/23Verwaltungsgericht31.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-31
Aktenzeichen: 2 B 1021/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1031.2B1021.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. September 2023 ist wirkungslos.
Die Verfahrenskosten beider Rechtszüge werden gegeneinander aufgehoben. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Der Streitwert für beide Rechtszüge wird auf die Wertstufe bis 1.000,00 Euro festgesetzt.
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