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4 A 263/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-10-30, 4 A 263/23
4 A 263/23Verwaltungsgericht30.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-30
Aktenzeichen: 4 A 263/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1030.4A263.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Beschluss vom 11.10.2023 über die Zulassung der Berufung wird wegen offenbarer Unrichtigkeiten berichtigt.
In den Gründen des Beschlusses wird auf Seite 6 im ersten Satz des letzten Absatzes das Wort „mangelnder“ durch das Wort „der“ ersetzt, so dass der Satz nunmehr lautet:
„Bezogen auf die Annahme des Verwaltungsgerichts, die Rücknahme des Bescheids über die Billigkeitsleistung sei ermessensfehlerhaft, bestehen die geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils, soweit es von der Schutzwürdigkeit des Vertrauens in den Bestand des Bewilligungsbescheides ausgeht.“
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