projekte
7 D 58/22.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-10-27, 7 D 58/22.NE
7 D 58/22.NEVerwaltungsgericht27.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-27
Aktenzeichen: 7 D 58/22.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1027.7D58.22NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Vollstreckungsgläubigerin in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.