Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-10-27, 7 A 1354/21

7 A 1354/21Verwaltungsgericht27.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 A 1354/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-27

Aktenzeichen: 7 A 1354/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1027.7A1354.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattungsfähig sind, trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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