Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-10-26, 10 A 804/23

10 A 804/23Verwaltungsgericht26.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 10 A 804/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-26

Aktenzeichen: 10 A 804/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1026.10A804.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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