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10 A 1120/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-10-26, 10 A 1120/21
10 A 1120/21Verwaltungsgericht26.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-26
Aktenzeichen: 10 A 1120/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1026.10A1120.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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