Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-10-23, 4 E 616/23

4 E 616/23Verwaltungsgericht23.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 616/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-10-23

Aktenzeichen: 4 E 616/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1023.4E616.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Oberlandesgericht W. durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 17.8.2023 wird abgelehnt.

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