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2 B 855/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-10-12, 2 B 855/23
2 B 855/23Verwaltungsgericht12.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-12
Aktenzeichen: 2 B 855/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1012.2B855.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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