Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-10-09, 12 A 1308/22

12 A 1308/22Verwaltungsgericht09.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 A 1308/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-10-09

Aktenzeichen: 12 A 1308/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1009.12A1308.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

  1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

wird abgelehnt.

  1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin ihren Zulassungsantrag teilweise (hinsichtlich der erstinstanzlich verfolgten Klageanträge zu 2. und 3.) zurückgenommen hat. Im Übrigen wird der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.

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