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4 A 1666/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-09-29, 4 A 1666/23
4 A 1666/23Verwaltungsgericht29.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-29
Aktenzeichen: 4 A 1666/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0929.4A1666.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Klägers gegen die Einstellung des Klageverfahrens erster Instanz durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 19.9.2023 wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen.
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die durchzuführende Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 19.9.2023 wird abgelehnt.
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