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4 B 955/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-09-25, 4 B 955/23
4 B 955/23Verwaltungsgericht25.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-25
Aktenzeichen: 4 B 955/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0925.4B955.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 10.8.2023 wird verworfen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 275,00 Euro festgesetzt.
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