Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-09-20, 13 E 557/23

13 E 557/23Verwaltungsgericht20.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 E 557/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-09-20

Aktenzeichen: 13 E 557/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0920.13E557.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. Juli 2023 geändert und der Verwaltungsrechtsweg für zulässig erklärt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.