Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-09-14, 4 B 547/23

4 B 547/23Verwaltungsgericht14.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 547/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-09-14

Aktenzeichen: 4 B 547/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0914.4B547.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 22.5.2023 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 9.199,34 Euro festgesetzt.

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