Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-09-14, 2 A 577/21

2 A 577/21Verwaltungsgericht14.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 A 577/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-09-14

Aktenzeichen: 2 A 577/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0914.2A577.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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