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7 B 808/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-09-13, 7 B 808/22
7 B 808/22Verwaltungsgericht13.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-13
Aktenzeichen: 7 B 808/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0913.7B808.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 € festgesetzt.
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