Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-09-06, 12 E 603/23

12 E 603/23Verwaltungsgericht06.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 E 603/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-09-06

Aktenzeichen: 12 E 603/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0906.12E603.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Antragsteller wird für das Verfahren erster Instanz ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin A. aus H.-M. bewilligt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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