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6 A 151/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-30, 6 A 151/22
6 A 151/22Verwaltungsgericht30.08.2023
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Studienrats, der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.
Entscheidungsdatum: 2023-08-30
Aktenzeichen: 6 A 151/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0830.6A151.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 3; BeamtStG § 26 Abs. 2; BeamtStG § 26 Abs. 3
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Studienrats, der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 65.000 Euro festgesetzt.
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