Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-30, 6 A 151/22

6 A 151/22Verwaltungsgericht30.08.2023

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Studienrats, der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 151/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-30

Aktenzeichen: 6 A 151/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0830.6A151.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 3; BeamtStG § 26 Abs. 2; BeamtStG § 26 Abs. 3

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Studienrats, der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 65.000 Euro festgesetzt.

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