Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-29, 12 E 492/23

12 E 492/23Verwaltungsgericht29.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 E 492/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-29

Aktenzeichen: 12 E 492/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0829.12E492.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.

Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Klageverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Q. aus G. beigeordnet, soweit die Klage auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung gegen den Beklagten zu 2. gerichtet ist.

Im Übrigen (hinsichtlich des gegenüber der Beklagten zu 1. geltend gemachten Anspruchs) wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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