Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-25, 12 E 17/23

12 E 17/23Verwaltungsgericht25.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 E 17/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-25

Aktenzeichen: 12 E 17/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0825.12E17.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen Verfahren wird auf 3.144 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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