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20 A 1043/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-23, 20 A 1043/20
20 A 1043/20Verwaltungsgericht23.08.2023
Bei der gerichtlichen Überprüfung tierschutzrechtlicher Anordnungen zur Durchsetzung der Anforderungen des § 2 TierSchG kommt der fachlichen Bewertung der Haltung und des Wohlbefindens der Tiere durch den behördlichen Tierarzt im Allgemeinen ganz erhebliches Gewicht zu.
Entscheidungsdatum: 2023-08-23
Aktenzeichen: 20 A 1043/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0823.20A1043.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Normen: TierSchG § 2; TierSchG § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8; TierSchG § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; TierSchG § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
Bei der gerichtlichen Überprüfung tierschutzrechtlicher Anordnungen zur Durchsetzung der Anforderungen des § 2 TierSchG kommt der fachlichen Bewertung der Haltung und des Wohlbefindens der Tiere durch den behördlichen Tierarzt im Allgemeinen ganz erhebliches Gewicht zu.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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