Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-23, 20 A 1043/20

20 A 1043/20Verwaltungsgericht23.08.2023

Regest

Bei der gerichtlichen Überprüfung tierschutzrechtlicher Anordnungen zur Durchsetzung der Anforderungen des § 2 TierSchG kommt der fachlichen Bewertung der Haltung und des Wohlbefindens der Tiere durch den behördlichen Tierarzt im Allgemeinen ganz erhebliches Gewicht zu.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 20 A 1043/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-23

Aktenzeichen: 20 A 1043/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0823.20A1043.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Normen: TierSchG § 2; TierSchG § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8; TierSchG § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; TierSchG § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

Leitsätze

Bei der gerichtlichen Überprüfung tierschutzrechtlicher Anordnungen zur Durchsetzung der Anforderungen des § 2 TierSchG kommt der fachlichen Bewertung der Haltung und des Wohlbefindens der Tiere durch den behördlichen Tierarzt im Allgemeinen ganz erhebliches Gewicht zu.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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