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5 B 863/23.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-22, 5 B 863/23.A
5 B 863/23.AVerwaltungsgericht22.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-22
Aktenzeichen: 5 B 863/23.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0822.5B863.23A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Die Beschwerde wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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