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6 B 684/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-15, 6 B 684/23
6 B 684/23Verwaltungsgericht15.08.2023
Erfolglose Beschwerde eines Bewerbers, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners zu seiner Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst bzw. Fortführung des Bewerbungsverfahrens begehrt.
Entscheidungsdatum: 2023-08-15
Aktenzeichen: 6 B 684/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0815.6B684.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW § 110 Abs.1 Satz 2 Nr. 1; LVOPol § 3 Abs. 1 Nr. 3
Erfolglose Beschwerde eines Bewerbers, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners zu seiner Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst bzw. Fortführung des Bewerbungsverfahrens begehrt.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 9.000 Euro festgesetzt.
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