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2 A 1303/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-15, 2 A 1303/22
2 A 1303/22Verwaltungsgericht15.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-15
Aktenzeichen: 2 A 1303/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0815.2A1303.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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