Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-11, 7 D 206/20.NE

7 D 206/20.NEVerwaltungsgericht11.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 D 206/20.NE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-11

Aktenzeichen: 7 D 206/20.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0811.7D206.20NE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Satzung der Stadt I1. vom 23.6.2020 über die nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre für den Wirkungsbereich des Bebauungsplans 000b „M. Straße/ -C. -Straße“ im Stadtteil I. , bekannt gemacht am 1.9.2020, unwirksam war.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragstellerin zuvor Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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