Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-10, 31 A 136/20.O

31 A 136/20.OVerwaltungsgericht10.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 31 A 136/20.O — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-10

Aktenzeichen: 31 A 136/20.O

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0810.31A136.20O.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. Senat (Disziplinarsenat)

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Gegen den Beklagten wird ein Verweis ausgesprochen. Die weitergehende Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers werden zurückgewiesen.

Der Kläger und der Beklagte tragen die Kosten des Berufungsverfahrens je zur Hälfte; die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt der Beklagte.

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