Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-10, 1 B 499/23

1 B 499/23Verwaltungsgericht10.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 499/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-10

Aktenzeichen: 1 B 499/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0810.1B499.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

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