Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-08, 4 E 558/23

4 E 558/23Verwaltungsgericht08.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 558/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-08

Aktenzeichen: 4 E 558/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0808.4E558.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Köln durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 18.7.2023 wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.

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