Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-08, 4 E 516/23

4 E 516/23Verwaltungsgericht08.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 516/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-08

Aktenzeichen: 4 E 516/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0808.4E516.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Festsetzung des vorläufigen Streitwerts durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 9.5.2023 wird verworfen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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