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4 E 516/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-08, 4 E 516/23
4 E 516/23Verwaltungsgericht08.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-08
Aktenzeichen: 4 E 516/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0808.4E516.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Klägers gegen die Festsetzung des vorläufigen Streitwerts durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 9.5.2023 wird verworfen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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