Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-08, 19 B 608/23

19 B 608/23Verwaltungsgericht08.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 B 608/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-08

Aktenzeichen: 19 B 608/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0808.19B608.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. Mai 2023 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt der Antragsteller. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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