Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-07, 6 A 1079/21

6 A 1079/21Verwaltungsgericht07.08.2023

Regest

Erfolgloser Antrag einer schwerbehinderten Stadtbauamtsrätin auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem ihre auf Entschädigung wegen Benachteiligung gerichtete Klage abgewiesen worden war.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 1079/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-07

Aktenzeichen: 6 A 1079/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0807.6A1079.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: AGG § 15 Abs. 2 Satz 1; SGB IX § 178 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1

Leitsätze

Erfolgloser Antrag einer schwerbehinderten Stadtbauamtsrätin auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem ihre auf Entschädigung wegen Benachteiligung gerichtete Klage abgewiesen worden war.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 22.000 Euro festgesetzt.

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