Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-04, 4 E 399/23

4 E 399/23Verwaltungsgericht04.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 399/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-04

Aktenzeichen: 4 E 399/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0804.4E399.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den seine Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein noch anzustrengendes erstinstanzliches Klageverfahren zurückweisenden Beschluss des Senats vom 29.3.2023 ‒ 4 E 5/23 ‒ wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

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