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6 B 363/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-03, 6 B 363/23
6 B 363/23Verwaltungsgericht03.08.2023
Erfolglose Beschwerde eines Lehrers, dessen Eilantrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte wegen des Verdachts der Verletzung des Distanzgebots und der Einwirkung auf Schüler durch Drohungen gerichtet ist.
Entscheidungsdatum: 2023-08-03
Aktenzeichen: 6 B 363/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0803.6B363.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 80 Abs. 5; BeamtStG § 39 Satz 1
Erfolglose Beschwerde eines Lehrers, dessen Eilantrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte wegen des Verdachts der Verletzung des Distanzgebots und der Einwirkung auf Schüler durch Drohungen gerichtet ist.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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