Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-03, 6 B 363/23

6 B 363/23Verwaltungsgericht03.08.2023

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Lehrers, dessen Eilantrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte wegen des Verdachts der Verletzung des Distanzgebots und der Einwirkung auf Schüler durch Drohungen gerichtet ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 363/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-03

Aktenzeichen: 6 B 363/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0803.6B363.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 80 Abs. 5; BeamtStG § 39 Satz 1

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Lehrers, dessen Eilantrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte wegen des Verdachts der Verletzung des Distanzgebots und der Einwirkung auf Schüler durch Drohungen gerichtet ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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