Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-01, 4 E 509/23

4 E 509/23Verwaltungsgericht01.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 509/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-01

Aktenzeichen: 4 E 509/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0801.4E509.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den ihren Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes erstinstanzliches Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19.6.2023 ablehnenden Beschluss vom 4.7.2023 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens.

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