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13 C 6/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-07-27, 13 C 6/23
13 C 6/23Verwaltungsgericht27.07.2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-27
Aktenzeichen: 13 C 6/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0727.13C6.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Die Beschwerden der Antragsteller gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 22. Mai 2023 werden zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird für die Zeit bis zur Verbindung für jedes der verbundenen Verfahren auf 5.000 Euro und für die Zeit ab der Verbindung auf insgesamt 20.000 Euro festgesetzt.
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