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6 B 730/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-07-21, 6 B 730/23
6 B 730/23Verwaltungsgericht21.07.2023
Erfolglose Beschwerde eines Hauptbrandmeisters, dessen Eilverfahren auf die Verpflichtung des Dienstherrn zum Hinausschieben seines Ruhestandseintritts gerichtet ist.
Entscheidungsdatum: 2023-07-21
Aktenzeichen: 6 B 730/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0721.6B730.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW §32 Abs. 1 S 1; NotSanG §32 Abs. 2
Erfolglose Beschwerde eines Hauptbrandmeisters, dessen Eilverfahren auf die Verpflichtung des Dienstherrn zum Hinausschieben seines Ruhestandseintritts gerichtet ist.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.
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