Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-07-21, 6 B 730/23

6 B 730/23Verwaltungsgericht21.07.2023

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Hauptbrandmeisters, dessen Eilverfahren auf die Verpflichtung des Dienstherrn zum Hinausschieben seines Ruhestandseintritts gerichtet ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 730/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-21

Aktenzeichen: 6 B 730/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0721.6B730.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: LBG NRW §32 Abs. 1 S 1; NotSanG §32 Abs. 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Hauptbrandmeisters, dessen Eilverfahren auf die Verpflichtung des Dienstherrn zum Hinausschieben seines Ruhestandseintritts gerichtet ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.

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