Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-07-20, 6 B 535/23

6 B 535/23Verwaltungsgericht20.07.2023

Regest

Erfolglose Beschwerde einer ehemaligen Kommissaranwärterin, der die im Wege einstweiligen Rechtsschutzes begehrte vorläufige Zulassung zur Wiederholungsprüfung versagt worden war.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 535/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-20

Aktenzeichen: 6 B 535/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0720.6B535.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG §22 Abs. 4; StudO-BA Teil A §10; StudO-BA Teil A §13 Abs. 2 S 4; VAPPol II Bachelor §8 Abs. 3 S 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer ehemaligen Kommissaranwärterin, der die im Wege einstweiligen Rechtsschutzes begehrte vorläufige Zulassung zur Wiederholungsprüfung versagt worden war.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten beider Instanzen.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf die Wertstufe bis 7.000,00 Euro festgesetzt.

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