Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-07-20, 6 B 367/23

6 B 367/23Verwaltungsgericht20.07.2023

Regest

Erfolglose Beschwerde eines ehemaligen Kommissaranwärters, dem die im Wege einstweiligen Rechtsschutzes begehrte vorläufige Zulassung zur Wiederholungsprüfung versagt worden war.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 367/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-20

Aktenzeichen: 6 B 367/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0720.6B367.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG §22 Abs. 4; StudO-BA Teil A §10; StudO-BA Teil A §13 Abs. 2 Satz 4; VAPPol II Bachelor §8 Abs. 3 S 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines ehemaligen Kommissaranwärters, dem die im Wege einstweiligen Rechtsschutzes begehrte vorläufige Zulassung zur Wiederholungsprüfung versagt worden war.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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