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7 B 503/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-07-13, 7 B 503/23
7 B 503/23Verwaltungsgericht13.07.2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-13
Aktenzeichen: 7 B 503/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0713.7B503.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf 5.000 € festgesetzt.
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