Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-07-13, 12 B 706/23

12 B 706/23Verwaltungsgericht13.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 B 706/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-13

Aktenzeichen: 12 B 706/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0713.12B706.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Beschwerdeverfahren ebenfalls auf 5.000 Euro festgesetzt.

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