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12 B 706/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-07-13, 12 B 706/23
12 B 706/23Verwaltungsgericht13.07.2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-13
Aktenzeichen: 12 B 706/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0713.12B706.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Beschwerdeverfahren ebenfalls auf 5.000 Euro festgesetzt.
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