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7 A 286/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-07-12, 7 A 286/22
7 A 286/22Verwaltungsgericht12.07.2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-12
Aktenzeichen: 7 A 286/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0712.7A286.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner; der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.
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